AGB
VISIO Construction GmbH
Stippergath 4
47800 Krefeld
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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der VISIO Construction GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
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2. Vertragsabschluss
2.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Leistungen zustande.
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3. Leistungsumfang
3.1. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem individuell geschlossenen Vertrag und der dazugehörigen Leistungsbeschreibung.
3.2. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
3.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
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4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
4.2. Der Auftraggeber hat für einen ungehinderten Zugang zur Baustelle sowie für Strom- und Wasserversorgung zu sorgen, soweit erforderlich.
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5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1. Die Vergütung richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Preisen.
5.2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.3. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
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6. Termine und Fristen
6.1. Vereinbarte Ausführungsfristen beginnen erst, wenn alle für die Durchführung erforderlichen Unterlagen vorliegen und eine vereinbarte Anzahlung geleistet wurde.
6.2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. Streik, behördliche Anordnungen, unvorhersehbare Materialengpässe), verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
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7. Abnahme
7.1. Nach Fertigstellung der vertraglichen Leistungen ist die Abnahme durch den Auftraggeber unverzüglich durchzuführen.
7.2. Die Abnahme kann auch durch Ingebrauchnahme der Leistung erfolgen.
7.3. Werden bei der Abnahme Mängel festgestellt, so sind diese in einem Abnahmeprotokoll festzuhalten.
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8. Gewährleistung
8.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen nach BGB.
8.2. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
8.3. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Minderung oder Rücktritt verlangen.
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9. Haftung
9.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
9.3. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
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10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
10.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
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11. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
12.3. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
12.4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Stand: Juli 2025